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AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Geltungsbereich

1.1. Für Geschäftsbeziehungen, die über die Webseiten der eCollect AG (“eCollect“), Neuhofstrasse 21, 6340 Baar, Zug, Schweiz, mit Auftraggebern geschlossen werden, gelten ausschliesslich die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (“AGB“). Abweichende Bedingungen werden nicht anerkannt, es sei denn, eCollect stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu.

1.2. Die Dienstleistungen der eCollect richten sich ausschliesslich an Unternehmer. Auftraggeber als natürliche Personen müssen voll geschäftsfähig und volljährig sein. Bei Anmeldung als juristische Person muss die Handlungsvollmacht für den Abschluss entsprechender Geschäfte vorliegen.

2. Registrierung

2.1. Jeder Auftraggeber, der die Leistungen von eCollect nicht als Verbraucher bezieht, kann sich über die Webseiten der eCollect anmelden und die Errichtung eines eCollect-Accounts zur Inanspruchnahme der in dieser AGB beschriebenen Leistungen beantragen.

2.2. Zur Erstellung eines kostenlosen digitalen Accounts hat der Auftraggeber seine e-Mail Adresse und ein sicheres, bestimmten Erfordernissen entsprechendes Passwort unter Zustimmung der AGB und der Datenschutzerklärung von eCollect anzugeben. Nach erfolgreicher Anmeldung wird ein automatisches Schreiben an die angegebene e-Mail Adresse übermittelt, welche durch das Anklicken eines SSL-gesicherten Links seitens des Auftraggebers zu verifizieren ist.

2.3. Zur Aktivierung des eCollect-Accounts hat der Auftraggeber das Registrierungsformular auszufüllen und Informationen, darunter auch zur Personenidentifizierung benötigte Daten, über sich selbst bzw. seine Vertreter, wirtschaftlich Berechtigte bzw. Kontrollinhaber sowie über seine Geschäftstätigkeit zu übermitteln. Dabei versichert er, dass alle Angaben richtig, genau, aktuell und vollständig sind.

2.4. Der Auftraggeber verpflichtet sich, die jeweiligen Angaben stets aktuell zu halten und jegliche Änderungen oder Abweichungen in seinem eCollect-Account unverzüglich anzugeben.

2.5. eCollect ist ihrerseits zur Feststellung der Identität des Auftraggebers verpflichtet. Erst nachdem alle erforderlichen Informationen eingereicht und von eCollect geprüft und genehmigt sind, wird der eCollect-Account dem Auftraggeber zur Verfügung gestellt.

2.6. Bei einer nicht vollständig durchgeführten Anmeldung sowie im Falle von unglaubwürdigen oder fehlerhaften Angaben behält sich eCollect das Recht vor, die Registrierung eines Auftraggebers abzulehnen, unmittelbar rückgängig zu machen oder nach einer angemessenen Zeit dessen eCollect-Account zu löschen sowie etwaige Aufträge abzulehnen.

2.7. Jederzeit während der Inanspruchnahme der Leistungen von eCollect können weitere Angaben vom Auftraggeber verlangt werden, um dessen Identität bzw. die dessen Vertreters, das wirtschaftliche Eigentum bzw. die Beherrschung des Geschäfts zu überprüfen, nachträglich vorgelegte Informationen zu validieren und das mit dem Rechtsgeschäft verbundene Risiko zu bewerten.

3. Beauftragung

3.1. Die Darstellungen und Ausführungen auf den Webseiten von eCollect stellen eine unverbindliche Leistungsbeschreibung dar.

3.2. Durch die Übergabe von Forderungen erklärt der Auftraggeber eine verbindliche Beauftragung (Angebot) gegenüber eCollect auf Durchführung eines Inkassoverfahrens in Bezug auf die übermittelte Forderung.

3.3. eCollect nimmt das Angebot des Auftraggebers mit der ersten auf die Auftragserfüllung bezogenen Handlung an. Dabei ist eCollect berechtigt, den Vertragsabschluss ohne Angabe von Gründen zu verweigern. Zudem steht der Gesellschaft ein Ablehnungsrecht zu, binnen 21 Tagen nach Forderungsübermittlung die Einziehung von Forderungen aus unberechtigten Geschäften, verjährten, unvollständig dargestellte oder sittenwidrigen Forderungen bzw. aus sonstigen Gründen zu verweigern. Die Zurückweisung der Beauftragung erfolgt nach eigenem Ermessen von eCollect, ohne dass dem Auftraggeber hieraus ein Anspruch entsteht.

3.4. Soweit sich eCollect zur Erfüllung der vereinbarten Dienstleistung Dritter bedient, werden diese nicht Vertragspartner des Auftraggebers.

4. Leistungen von eCollect

4.1. eCollect wird Forderungen des Auftraggebers unter Beachtung der einschlägigen gesetzlichen Vorschriften nach Massgabe dieser AGB sowie nach pflichtgemässem Ermessen durch die zu Gebote stehenden, wirtschaftlich vertretbaren und rechtmässigen Betreibungsmassnahmen einziehen oder durch Dritte einziehen lassen.

4.2. eCollect übernimmt die vorrechtliche / aussergerichtliche Einziehung nicht titulierter, zum Zeitpunkt der Übergabe unbestrittener, materiell berechtigter und nicht mehr von einer Gegenleistung abhängiger, privatrechtlicher Forderungen im In- und Ausland (vorrechtliches / aussergerichtliches Inkasso).

4.3. eCollect leitet auf eigene Kosten und nach eigenem Ermessen die nach dem jeweiligen nationalen Recht gebotenen amtlichen und gerichtlichen Verfahren ein und beantragt allfällig die Anordnung von Betreibungs- bzw. Vollstreckungsmassnahmen, ggf. in Zusammenarbeit mit einem von eCollect gewählten externen Berufsträger (rechtliches / gerichtliches Inkasso).

4.4. eCollect übernimmt die Überwachung und Einziehung titulierter Forderungen (Überwachungsverfahren).

4.5. Ob und welche Massnahmen ergriffen werden, entscheidet eCollect nach eigenem pflichtgemässen Ermessen und nach den jeweiligen nationalen gesetzlichen Vorschriften.

4.6. Zur ständigen Einsicht in den Verlauf der Forderungseinziehung erhält der Auftraggeber Zugang zu einer Webapplikation sowie zu verschiedenen Software-Schnittstellen (APIs). Der Auftraggeber sollte mindestens einmal wöchentlich Einsicht in sein eCollect-Account nehmen, z.B. um Rückfragen der Mitarbeiter von eCollect zu bearbeiten, zusätzlich notwendige Informationen oder Daten zu übermitteln, Informationen zum Einzug einzelner Forderungen zur Kenntnis zu nehmen oder um etwaig angebotene Vergleichsregelungen zu kommentieren.

4.7. eCollect verwahrt die eingezogenen Forderungen treuhänderisch bis zur Auszahlung an den Auftraggeber.

4.8. Die Erbringung sonstiger Leistungen (insbesondere Invoice2Cash) können zusätzlich vertraglich vereinbart werden.

5. Zusicherung und Pflichten des Auftraggebers

5.1. Der Auftraggeber übermittelt eCollect ausschliesslich zum Zeitpunkt der Übergabe unbestrittene, materiell berechtigte und nicht mehr von einer Gegenleistung abhängige Forderungen.

5.2. Das Auftragsverhältnis ist hinsichtlich der übergebenen Einzelforderungen exklusiv.

5.3. Mit der Übergabe der einzelnen Forderung erteilt der Auftraggeber der eCollect die Einziehungsermächtigung für deren Einzug dem jeweiligen Kunden gegenüber.

5.4. Mit der Übergabe der einzelnen Forderungen erteilt der Auftraggeber alle zur Forderungseinziehung notwendigen Vollmachten. eCollect macht die jeweilige Forderung im Namen des Auftraggebers geltend und ist lediglich berechtigt, dem Auftraggeber zustehende Zahlungen in Empfang zu nehmen (Inkassovollmacht und Geldempfangsvollmacht).

5.5. Der Auftraggeber wird eCollect alle zur Forderungseinziehung erforderlichen Unterlagen bereitstellen. Dies beinhaltet Angaben über den Kunden (Name, Geschlecht, Anschrift, Kontaktdaten, Bankdaten, Verbraucher- oder Unternehmereigenschaft), zum Vertragsgegenstand, zur Höhe, Berechtigung und Entstehung der Forderung sowie ggf. zum Verlauf der bisherigen Forderungsbetreibung. Weitere, insbesondere gesetzlich notwendige Angaben, wird der Auftraggeber auf Anfrage unverzüglich mitteilen, jedoch spätestens 7 Tage nach Versenden der Anfrage.

5.6. Der Auftraggeber übermittelt die für die Forderungseinziehung erforderlichen Kunden-, Stamm- und Forderungsdaten über einen geeigneten Weg, z.B. via gesicherter Software-Schnittstelle (API). eCollect stellt hierfür eine Schnittstelle nebst Dokumentation und genauen Datensatzbeschreibungen zur Verfügung.

5.7. Der Auftraggeber wird eCollect jegliche nach Forderungsüberstellung eingehende Korrespondenz mit Kunden unverzüglich weiterleiten, jedoch spätestens innerhalb von 72 Stunden nach Zugang der Korrespondenz.

5.8. Der Auftraggeber wird eCollect über alle von Kunden an ihn direkt geleisteten Zahlungen unverzüglich informieren, jedoch spätestens innerhalb von 72 Stunden nach Eingang der Zahlung.

5.9. Der Auftraggeber wird nach Forderungsüberstellung an eCollect keine diese Forderungen betreffende Kommunikation mit Kunden eigenständig oder durch Dritte aktiv aufnehmen.

5.10. Des weiteren wird der Auftraggeber keine Vereinbarungen auf Zahlung oder Ratenzahlung bezüglich der übermittelten Forderungen mit Kunden schliessen.

5.11. Der Auftraggeber erklärt sich damit einverstanden, dass die von ihm an eCollect übermittelten Daten für die Einziehung der Forderung sowie die von eCollect bei deren Bearbeitung gewonnenen Daten ggf. an externe Auftragnehmer (z.B. Vertragsanwälte, Inkassounternehmen, Dienstleister zur Datenbearbeitung) unter Einhaltung der datenschutzrechtlichen Voschriften weitergeleitet werden können. Diese sind berechtigt, bei der Bearbeitung der Forderungen auf die genannten Daten – soweit diese dafür erforderlich sind – zuzugreifen. Der Auftraggeber erklärt sich weiter damit einverstanden, dass die vom externen Auftragnehmer durch dessen Bearbeitung gewonnenen Daten im Rahmen erforderlicher Bearbeitung an eCollect übermittelt werden. Insoweit entbindet der Auftraggeber die externen Auftragnehmer und dessen Mitarbeiter von der ggf. bestehenden beruflichen Verschwiegenheitsverpflichtung.

6. Forderungseinziehung

6.1. Im Rahmen der Forderungseinziehung ist eCollect berechtigt, je nach Forderungsstand und eigenem Ermessen die Validierung und Anreicherung der Kundendaten, inkl. Adress- und Kontaktdaten sowie die Einholung von Bonitätsauskünften unter Einhaltung der datenschutzrechtlichen Voschriften zu veranlassen. Der Auftraggeber wird alle datenschutzrechtlich erforderlichen Erklärungen erteilen.

6.2. Die Einziehung der Forderungen erfolgt zunächst auf dem Wege des vorrechtlichen / aussergerichtlichen Inkassoverfahrens grundsätzlich in der nachfolgenden Form und nach eigenem rechtgemässen Ermessen von eCollect – vorbehaltlich einer anderweitigen Absprache:

a. Die Hauptforderung und etwaig bestehende Nebenforderungen (Mahnkosten, Rücklastschriftgebühren, Auslagen etc.) werden seitens der eCollect schriftlich oder in Textform bei dem Kunden samt anfallenden Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe sowie den vom Kunden je nach Fortgang des Verfahrens gemäss dieser AGB bzw. gesetzlich zu tragenden Vergütungen, Kosten und Auslagen nach eigenem Ermessen entsprechend den jeweiligen nationalen gesetzlichen Bestimmungen geltend gemacht.

b. Folgende weitere Massnahmen werden je nach dem Einzelfall von eCollect eingeleitet: Übermittlung weiterer Zahlungsaufforderungen in verschiedenen Mahn- bzw. Eskalationsstufen an den Kunden über verschiedene Kommunikationskanäle; Durchführung von persönlichen Vorsprachen beim Kunden (Aussendiensteinsatz); Entgegennahme von Kundentelefonaten; Führung der Korrespondenz mit dem Kunden bzw. dessen Bevollmächtigten und sonstigen Dritten; Beschaffung und Versand von durch den Kunden angeforderten Unterlagen (Rechnungszweitschriften, Vertragskopien, Titelkopien, etc.); Abschluss von Ratenzahlungs- und/ oder Stundungsvereinbarungen sowie deren Überwachung nach Massgabe der nachstehenden Bestimmungen dieser AGB; Klärung von Einwendungen / Einreden des Kunden in Zusammenarbeit und ggfs. in Abstimmung mit dem Auftraggeber.

c. Gleichzeitig damit erfolgt durch eCollect die Führung von Auftraggeber- und Kundenaccounts sowie die regelmässige Abrechnung mit dem Auftraggeber.

6.3. Führt das vorrechtliche / aussergerichtliche Inkassoverfahren im Einzelfall nicht zum Ausgleich der geltend gemachten Forderungen, leitet eCollect sodann das rechtliche / gerichtliche Inkassoverfahren (d.h. je nach dem nationalen Recht das amtliche Betreibungsverfahren und / oder die gerichtliche Durchsetzung) auf eigene Kosten ein, soweit eCollect dies für wirtschaftlich sinnvoll erachtet.

6.4. Sollte bei dem jeweiligen amtlichen und / oder gerichtlichen Verfahren die Hinzuziehung eines Rechtsanwaltes erforderlich werden, übernimmt eCollect die Übergabe des Mandats an von ihr ausgewählte Vertragsanwälte in den Fällen, in denen dies nach dem Ermessen von eCollect wirtschaftlich sinnvoll erscheint. Der Auftraggeber wird dem beauftragten Rechtsanwalt auf Anforderung die notwendigen Vollmachten erteilen.

6.5. Nach Abschluss streitiger Verfahren wird eCollect die Vollstreckung von obsiegenden Gerichtsentscheiden in die Wege leiten und die jeweils erforderlichen Vollstreckungs-, Betreibungs- bzw. Exekutionsmassnahmen beantragen, soweit eCollect dies für wirtschaftlich sinnvoll erachtet.

6.6. Rechtskräftig titulierte Forderungen, für die aktuell keine hinreichenden Realisierungsaussichten erkennbar sind, werden von eCollect in das Überwachungsverfahren übernommen. Keine aktuell hinreichenden Realisierungsmöglichkeiten liegen z.B. dann vor, wenn nach bereits vorliegenden Informationen oder eingeholten Auskünften Zwangsvollstreckungsmassnahmen keine Aussicht auf Erfolg bieten; die Zwangsvollstreckung in das bewegliche Vermögen des Kunden ganz oder teilweise fruchtlos geblieben ist; weitere Vollstreckungsmassnahmen derzeit keine Aussicht auf Erfolg bieten oder aus den sich gemäss der Vermögensauskunft ergebenden Vermögensverhältnissen keine weiteren, kurzfristigen Realisierungsmöglichkeiten erkennbar sind. Im Rahmen des Überwachungsverfahrens erfolgt eine langjährige Kundenüberwachung verbunden mit einer regelmässigen Kundenansprache mit dem Ziel der Einziehung der Forderung.

6.7. Im Falle der nachgewiesenen Zahlungsunfähigkeit des Kunden sowie im Falle eines verlorenen Gerichtsverfahrens ist eCollect berechtigt, den Fall abzuschliessen und die Forderung zu stornieren oder nach eigenem Ermessen Massnahmen zur weiteren Forderungsbetreibung zu ergreifen. Ferner ist eCollect nicht verpflichtet, uneinbringliche Forderungen gegen zahlungsunfähige Kunden in irgendeiner Weise weiterzuverfolgen. eCollect wird sich über derartige Fälle gesondert mit dem Auftraggeber abstimmen.

6.8. Der Auftraggeber nimmt zur Kenntnis, dass eCollect nicht verpflichtet ist, gerichtliche oder strafrechtliche Verfahren gegen Kunden einzuleiten.

7. Rückruf und Stornierung von Forderungen

7.1. Grundsätzlich ist es dem Auftraggeber nicht gestattet, überstellte Forderungen, deren Bearbeitung durch eCollect bereits begonnen hat, zurückzurufen.

7.2. Erlangt der Auftraggeber nachträglich Kenntnis davon, dass eine Forderung nicht erfolgreich betrieben werden kann, ist er verpflichtet, eCollect unverzüglich darüber zu informieren.

7.3. Besteht der Auftraggeber explizit auf den Rückruf einer Forderung, z.B. aufgrund irrtümlicher Forderungsübergabe, anderweitiger Einigung mit dem Kunden, Direktzahlung der Forderung an den Auftraggeber, ist eCollect berechtigt, dem Auftraggeber die Kosten nach Punkt 9.2 in Rechnung zu stellen.

7.4. Wird die Unbegründetheit einer Forderung - unter anderem bei Widerruf bzw. Rücktritt vom Vertrag, einem ursprünglich unwirksam abgeschlossenen Vertrag, Begleichung bzw. Bestreiten der Forderung vor Übergabe an eCollect, Nichtinverzugsetzung des Kunden, Vertragskündigung - nach Einleitung des Forderungseinzugs von eCollect festgestellt bzw. eCollect vom Auftraggeber darüber in Kenntnis gesetzt, wird unmittelbar eine kostenneutrale Stornierung der jeweiligen Forderung durch eCollect vorgenommen, es sei denn, dieser Umstand lag bereits zum Zeitpunkt der Übergabe vor und die rechtzeitige Kenntnisnahme davon war im Einflussbereich des Auftraggebers bzw. er hätte damit rechnen müssen. Dabei behält sich eCollect das Recht vor, in solchen Fällen die Kosten nach Punkt 9.2 in voller Höhe zu Lasten des Auftraggebers abzurechnen.

7.5. Wird in sonstigen Fällen dem Auftraggeber bzw. der eCollect nachträglich ein Grund dafür bekannt, dass eine Forderung nicht erfolgreich betreibbar ist, wie insbesondere Verjährung der Forderung, geringfügige Forderung, Tod des Kunden, Minderjährigkeit des Kunden, Vorliegen einer Straftat, z.B. Missbrauch von Bank- oder Kreditkartendaten, wird die jeweilige Forderung ebenso kostenneutral seitens der eCollect storniert, es sei denn, dieser Umstand lag bereits zum Zeitpunkt der Übergabe vor und die rechtzeitige Kenntnisnahme davon war im Einflussbereich des Auftraggebers bzw. er hätte damit rechnen müssen. Dabei behält sich eCollect das Recht vor, in solchen Fällen die Kosten nach Punkt 9.2 in voller Höhe zu Lasten des Auftraggebers abzurechnen.

8. Verrechnung von Zahlungen und Abrechnung der eingezogenen Beträge

8.1. Im Verhältnis zwischen den Parteien erfolgt die Verrechnung aller im Gesamtverfahren eingehenden Zahlungen zunächst auf 1. die Hauptforderung, 2. die Nebenforderungen des Auftraggebers, 3. die Inkassovergütung nach Punkt 9.2 (inklusive der Verzugszinsen auf die Hauptforderung) und 4. sonstige Auslagen von eCollect.

8.2. Als Zahlungen im Sinne von Punkt 8.1 gelten sämtliche Zahlungen des Kunden ab dem Zeitpunkt der ersten Kontaktaufnahme durch eCollect, unabhängig davon, auf welchem Wege diese stattgefunden hat. Dies schliesst jegliche Zahlungen des Kunden ein, insbesondere auch Direktzahlungen an den Auftraggeber, Gutschriften des Auftraggebers auf die übergebene Forderung sowie von dem Auftraggeber akzeptierte Aufrechnungsbeträge mit einer anderweitigen Gegenforderung des Kunden.

8.3. Mit Abschluss der Registrierung und Aktivierung des eCollect-Accounts durch den Auftraggeber wird unter https://manage.ecollect.org ein Guthaben-Konto für den Auftraggeber angelegt. Das Guthaben-Konto dient der Abrechnung und Auszahlung der realisierten Forderungen an den Auftraggeber. Durch das Bestehen des Guthaben-Konto entstehen für ihn keine zusätzlichen Kosten.

8.4. Die eingezogenen Gelder aus Haupt- und Nebenforderungen des Auftraggebers werden auf sein Guthaben-Konto eingebucht und stellen das Guthaben auf dem Konto dar. Per Online-Zugriff kann der Auftraggeber jederzeit Zahlungseingänge und –ausgänge in Kenntnis nehmen sowie Auszahlungen auf ein von ihm hinterlegtes Bankkonto veranlassen. Mit jeder Auszahlung reduziert sich das Guthaben entsprechend.

8.5. Folgende Positionen werden im Guthaben-Konto des Auftraggebers gebucht:

  • Salden aus Einzelabrechnungen (Statement balance) - Überträge ins Guthaben-Konto des Auftraggebers aus abgerechneten Forderungen, diese können aus einer von eCollect ausgelösten Forderungsabrechnung entstehen, von der ggf. bereits geleistete Vorschüsse abzuziehen sind;

  • Vorauszahlungen (Installment carryover) - Überträge ins Guthaben-Konto des Auftraggebers aus eingegangenen Teil- oder Ratenzahlungen, Vorauszahlungen sind zum Übertragszeitpunkt akkurate Berechnungen des Auftraggeberanteils von eingegangenen Zahlungen des Kunden, die sich im Verlauf der weiteren Bearbeitung der Forderung bis zum Endstand jederzeit ändern können;

  • Direktzahlungen (Direct payment) - Buchungen zur Verrechnung von Direktzahlungen des Kunden an den Auftraggeber;

  • Gutschriften (Credit) - Minderungen der Haupt- oder Nebenforderungen durch den Auftraggeber; Aufrechnung von Gegenleistungen;

  • Auszahlungen an den Auftraggeber (Creditor payout) - Auszahlungen aus dem eCollect Guthaben-Konto auf das vom Auftraggeber bei der Registrierung angegebene Bankkonto.

8.6. eCollect ist berechtigt, Forderungen gegenüber dem Auftraggeber, die auf den nach Punkt 7.3, 7.4 und 7.5 geltend gemachten Ansprüchen beruhen, mit dem Guthaben des Auftraggebers aufzurechnen.

8.7. Verletzt der Auftraggeber eine oder mehrere ihm gemäss Punkt 5.5 bis 5.10 obliegende vertragliche Pflichten, behält sich eCollect das Recht vor, ihm die Kosten und Auslagen für jede übergebene Forderung aufzuerlegen und mit dem Guthaben auf seinem Konto aufzurechnen.

9. Vergütung

9.1. Dem Auftraggeber stehen seine an eCollect übergebenen Forderungen (Haupt-), ggf. inkl. übergebenen Nebenforderungen, in der jeweils durch den Kunden bezahlten Höhe zu.

9.2. eCollect stehen sämtliche über die Haupt- und Nebenforderung des Auftraggebers hinausgehenden und im Inkassoverfahren berechneten Gebühren, Auslagen, sonstigen Kosten und Verzugszinsen zu, es sei denn, der Auftraggeber ist diesbezüglich in Vorleistung getreten. Die Höhe der von eCollect gegenüber Kunden des Auftraggebers geltend zu machenden Gebühren, Auslagen, sonstigen Kosten und Verzugszinsen richtet sich im Hinblick auf die Tätigkeit von eCollect nach den im jeweiligen Land des Wohnsitzes bzw. gewöhnlichen Aufenthaltes des Kunden geltenden gesetzlichen Regelungen.

9.3. eCollect erhält eine Erfolgsprovision in Höhe von 100 % der eingezogenen Verzugszinsen.

9.4. Die Gebühren, Auslagen und sonstige Kosten von eCollect, die im Zusammenhang mit deren Tätigkeit entstehen, entstehen zunächst gegenüber dem Auftraggeber. Diese werden jedoch gegenüber dem Kunden geltend gemacht. Der Auftraggeber tritt den gegen den Kunden jeweils bestehenden Anspruch auf Erstattung sämtlicher im Rahmen des Forderungseinzuges angefallenen Vergütungen und Kosten an eCollect an Erfüllung statt ab. Die Abtretung wird bei Erlös beim Kunden aufgelöst. eCollect nimmt die Abtretung an.

9.5. eCollect ist berechtigt, hinsichtlich der Kostenerstattung auch im eigenen Namen unmittelbar mit dem Kunden eine vertragliche Vereinbarung zu treffen. Dies gilt auch für etwaige Auftragnehmer von eCollect.

9.6. Hat eCollect über den aussergerichtlichen Forderungseinzug hinausgehende Massnahmen nach eigenem Ermessen eingeleitet, werden die diesbezüglich entstandenen Kosten von eCollect getragen. eCollect ist demnach berechtigt, die Rechtsanwaltskosten neben den Forderungen des Auftraggebers gegenüber dem Kunden geltend zu machen und erstattet zu bekommen.

9.7. Besteht der Auftraggeber entgegen der Entscheidung von eCollect auf über das aussergerichtliche Inkassoverfahren hinausgehende Massnahmen, gehen alle diesbezüglich entstehenden Kosten zu seinen Lasten.

9.8. In Bezug auf etwaige Vergütungen und Kosten im Falle der Kündigung gelten die Regelungen unter § 13.

9.9. Sonstige Kosten oder Vergütungsansprüche können sich aus zusätzlichen Vereinbarungen zwischen den Parteien ergeben.

10. Vergleich, Stundung, Ratenzahlung, Nachlässe

10.1. eCollect ist berechtigt, nach pflichtgemässem Ermessen und unter Berücksichtigung der Interessen des Auftraggebers selbständig Stundungs- bzw. Ratenzahlungsvereinbarungen mit Kunden zu treffen, soweit dies nach Lage des Einzelfalls geboten erscheint.

10.2. Die Parteien werden sich einvernehmlich darüber verständigen, ob und in welcher Höhe im Einzelfall Nachlässe auf Hauptforderungen durch eCollect gewährt werden können. Nachlässe auf die Inkassokosten werden einseitig nach eigenem Ermessen von eCollect gewährt.

10.3. Bei Übergabe einer Anzahl von Einzelforderungen, die aus ein und demselben oder vergleichbarem Rechtsgrund resultieren, werden sich die Parteien über die Höhe möglicher Nachlässe verständigen.

10.4. Die Parteien werden sich hinsichtlich Vergleichsvereinbarungen auch über die Behandlung der Gebühren und Kosten von eCollect verständigen. Der Auftraggeber kann die Art und Höhe von zulässigen Vergleichsvereinbarungen festlegen. Ist nichts anderes vereinbart, reduzieren sich bei Vergleichen die Gebühren von eCollect gemessen an der Reduzierung der Hauptforderung.

10.5. eCollect wird den Auftraggeber über Kundenangebote bei Vergleichsverhandlungen informieren und diese mit ihm abstimmen.

11. Haftung

11.1. eCollect haftet nicht für die Realisierbarkeit der übergebenen Forderungen.

11.2. eCollect ist nicht für die Prüfung der Verjährung verantwortlich und haftet nicht für die eintretende Verjährung einzelner vom Auftraggeber übergebener Forderungen.

11.3. eCollect schliesst die Haftung für leicht fahrlässige Pflichtverletzungen aus, sofern diese keine vertragswesentlichen Pflichten, Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder Garantien betreffen oder Ansprüche nach sonstigen zwingenden nationalen Haftungstatbeständen berührt sind. Gleiches gilt für Pflichtverletzungen der Erfüllungsgehilfen von eCollect. Bei in sonstiger Weise verursachten Schäden haftet eCollect bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, auch seiner Erfüllungsgehilfen, nach den gesetzlichen Bestimmungen. Das Gleiche gilt für fahrlässig verursachte Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Bei fahrlässig verursachten Sach- und Vermögensschäden haften eCollect und ihre Erfüllungsgehilfen nur bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht, jedoch der Höhe nach beschränkt auf die bei Vertragsschluss vorhersehbaren und vertragstypischen Schäden. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung die AGB und sonstige dazu gehörige Vereinbarungen prägt und auf welche der Auftraggeber vertrauen darf.

12. Forderungseinsicht und Aufbewahrungsfristen

12.1. eCollect wird dem Auftraggeber per Online-Zugriff via Webapplikation (https://manage.ecollect.org) und Softwareschnittstelle (API) ständig Einsicht auf den Verlauf des Forderungseinzug der übergebenen Forderungen und den aktuellen Stand der eingezogenen bzw. noch ausstehenden Forderungen sowie Zugang zu den Abrechnungen aller eingezogenen Forderungen ermöglichen. Darüber hinaus stellt sie dem Auftraggeber via Webapplikation verschiedene Auswertungen und Statistiken zum gesamten Forderungsportfolio zur Verfügung.

12.2. eCollect wird auch nach dem erfolgreichen Abschluss des Inkassoverfahrens alle Forderungen inklusive aller übergebenen und sich aus dem Forderungseinzug ergebenden Daten sowie Abrechnungen für die Dauer gesetzlicher Aufbewahrungsfristen zum Abruf durch den Auftraggeber bereithalten.

13. Vertragslaufzeit und Kündigung

13.1. Der Vertrag wird auf unbestimmte Zeit geschlossen. Die Kündigung ist für beide Vertragsparteien mit einer Frist von drei Monaten zum jeweiligen Monatsende möglich.

13.2. Für den Auftraggeber bleibt der volle Zugriff auf die Webapplikation (https://manage.ecollect.org) nach Beendigung des Vertragsverhältnisses bestehen, solange eCollect noch laufende Fälle betreut. Sofern Kunden nach Beendigung des Vertragsverhältnisses Zahlungen aufgrund der Inkassotätigkeit von eCollect leisten, gelten die Regelungen der AGB hinsichtlich der Vergütung und der Abrechnungen entsprechend.

13.3. Im Falle der ordentlichen Kündigung bleibt eCollect berechtigt, bereits übernommene Forderungen für eine in ihrem Ermessen liegende Dauer zu den vorliegenden Bedingungen weiter zu betreiben.

13.4. Die Kündigung kann in Textform per E-Mail erfolgen.

13.5. Besteht der Auftraggeber auf die Rückgabe der Forderungen mit Wirksamwerden der Kündigung, sind die noch nicht von Kunden beglichenen Kosten sowie Vergütungen, mithin alle bei eCollect entstandenen Forderungen, Gebühren und Auslagen, sofort in voller Höhe fällig und vom Auftraggeber zu zahlen. eCollect erklärt aufschiebend bedingt zu diesem Zeitpunkt bereits jetzt die Rückabtretung hinsichtlich des Erstattungsanspruchs für noch nicht erlöste Kosten, sofern deren Erstattungsanspruch gegenüber dem Kunden an Erfüllung statt abgetreten war, sowie hinsichtlich der sonstigen Abtretungen nach dieser AGB. Sollte der Stand des Guthaben-Kontos des Auftraggebers nach Wirksamwerden der Kündigung negativ sein, erstellt eCollect eine Rechnung, deren Zahlungsziel 14 Tage beträgt, sodass das Guthaben-Konto durch den Auftraggeber ausgeglichen wird.

13.6. Die vorstehende Regelung zur Erstattung von Kosten und Bezahlung von Vergütungen gilt entsprechend im Falle des Rückrufes einzelner Forderungen bei ungekündigtem Vertrag, soweit mehr als 2 % des Jahresüberstellungsvolumens (berechnet nach dem durchschnittlichen Jahresüberstellungsvolumen über die Vertragslaufzeit bis zum Zeitpunkt des Rückrufs) zurückgerufen werden.

13.7. Das Recht zur ausserordentlichen Kündigung bleibt für beide Parteien unberührt. Im Falle der ausserordentlichen Kündigung können die bereits übergebenen Forderungen dennoch von eCollect weiter betrieben werden, es sei denn, das Verschulden für die Kündigung liegt bei eCollect und eine Fortsetzung der Zusammenarbeit würde damit den Interessen des Auftraggebers zuwider laufen. In diesem Falle wird die Zusammenarbeit – ohne Kosten – beendet.

14. Geheimhaltung und Datenschutz

14.1. Sowohl eCollect als auch der Auftraggeber verpflichtet sich, sämtliche im Zusammenhang mit der Aufnahme der Geschäftsbeziehung und deren Abwicklung zugänglichen Informationen und Unterlagen, die als vertraulich bezeichnet werden, oder nach sonstigen Umständen eindeutig als Geschäfts- oder Betriebsgeheimnisse erkennbar sind, geheim zu halten und sie – soweit nicht zu Erreichung des Vertragszweckes geboten – weder aufzuzeichnen noch weiterzugeben oder zu verwerten.

14.2. Über sämtliche Rechtsverhältnisse, deren Inhalte und sonstige vertrauliche Informationen werden beide Parteien auch nach Beendigung der Geschäftsbeziehung zeitlich unbegrenzt Stillschweigen bewahren.

14.3. eCollect verarbeitet jegliche vom Auftraggeber im Rahmen der Forderungseinziehung übermittelten Daten eigenverantwortlich. Dabei hält die Gesellschaft die jeweils anwendbaren datenschutzrechtlichen Vorschriften strikt ein. Personenbezogene Daten werden ihrerseits nur erhoben und verarbeitet, falls und soweit dies für die Abwicklung der Geschäftsbeziehung und Leistungserbringung erforderlich ist. Nähere Informationen über die Datenverarbeitung durch eCollect sind in deren Datenschutzerklärung ausgeführt.

14.4. Der Auftraggeber sichert zudem zu, dass er zur Weitergabe der im Rahmen der Forderungseinziehung seinerseits übermittelten personenbezogenen Daten gesetzlich berechtigt ist.

14.5. Die mit dem Forderungseinzug befassten Mitarbeiter sind zur Beachtung der datenschutzrechtlichen Bestimmungen sowie zur Wahrung des Fernmelde-, des Bank- und des allgemeinen Geschäftsgeheimnisses schriftlich verpflichtet. eCollect zeichnet sich ihrerseits zur Einhaltung der gesetzlichen Datenschutzbestimmungen verantwortlich.

14.6. Der Auftraggeber willigt ein, dass eCollect zum Zwecke der Geschäftsabwicklung und Forderungseinziehung personenbezogene Daten an ihre Tochtergesellschaften sowie an sonstige von ihr beauftragte externe Auftragnehmer übermittelt bzw. diesen dazu Zugang gewährt und die jeweilige Datenverarbeitung im Auftrag stellt, soweit dies zur Erfüllung der vertragliche Pflichten von eCollect dient. Dabei verpflichtet eCollect den jeweiligen Auftragnehmer schriftlich dazu, die geltenden datenschutzrechtlichen Vorschriften zu befolgen sowie das Fernmelde-, Bank- und allgemeine Geschäftsgeheimnis zu bewahren.

14.7. eCollect kann erforderlichenfalls unter Einhaltung der einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen für den Forderungseinzug relevante Daten bei Auskunfteien anfragen sowie sich aus dem Forderungseinzig ergebende Daten an Auskunfteien melden.

14.8. Sofern Änderungen datenschutzrechtlicher Vorschriften oder aufsichtsbehördliche Weisungen andere Vorgehensweisen gebieten, werden die vorstehenden Regelungen entsprechend den jeweiligen Vorgaben angepasst.

14.9. Soweit einzuziehende Forderungen gegenüber einem Kunden von mehreren Auftraggebern zur Bearbeitung übergeben werden, erklärt sich der Auftraggeber damit einverstanden, dass die gewonnenen Kundendaten im Sinne der vorstehenden Regelungen weiterhin verwendet werden.

15. Subunternehmer

15.1. eCollect ist berechtigt, sich zur Erfüllung der vertraglichen Pflichten auf eigene Kosten und in eigener Verantwortung deren Tochtergesellschaften zu bedienen.

15.2. eCollect hat das Recht, auch sonstige externe Auftragnehmer auf eigene Kosten und in eigener Verantwortung mit der Erfüllung der vertraglichen Pflichten zu betrauen.

15.3. Die nach der AGB bestehenden Rechte und Pflichten von eCollect und dem Auftraggeber werden hierdurch nicht berührt.

16. Schlussbestimmungen

16.1. Der Auftraggeber erklärt sich hiermit einverstanden, dass eCollect das Rechtsverhältnis mit allen Rechten und Pflichten an einen Dritten nach eigenem Ermessen übertragen kann. In einem solchen Fall wird der Auftraggeber darüber in Kenntnis gesetzt.

16.2. Falls ein Kunde sich in Bezug auf den Auftraggeber oder eCollect beschwerdeführend an Behörden, an die Öffentlichkeit oder sonstige Stellen wendet bzw. bekannt gibt, dies zu beabsichtigen, verpflichten sich die Vertragspartner zur sofortigen gegenseitigen Information und Unterstützung.

16.3. Änderungen bzw. Ergänzungen dieser AGB haben in Schrift- oder Textform zu erfolgen. Diese werden dem Auftraggeber postalisch oder per E-Mail mitgeteilt. Widerspricht er dagegen nicht innerhalb von vier Wochen nach Zugang der Mitteilung, gelten die Änderungen als durch den Auftraggeber anerkannt.

16.4. Sollten sich einzelne Bestimmungen dieser AGB als unwirksam, nichtig oder undurchführbar erweisen oder unwirksam, nichtig oder undurchführbar werden, so wird dadurch die Gültigkeit der AGB im Ganzen nicht berührt. Die Parteien werden in diesem Fall an die Stelle der unwirksamen, nichtigen oder undurchführbaren Regelung eine solche setzen, die dem angestrebten Zweck in rechtlich zulässiger Weise wirtschaftlich am nächsten kommt.


Last updated:January 30, 2019
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