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Was passiert, wenn ich die Inkassokosten nicht bezahle?

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Helene Mueller
eCollect Communication team

Inhaltsverzeichnis

  • Müssen Schuldner die Inkassokosten zahlen?

Die Inkassokosten stellen den Schaden des Gläubigers dar, der aufgrund Ihres Zahlungsverzugs entsteht. Sie werden von Inkassobüros geltend gemacht und fallen an, wenn der Gläubiger einen Rechtsdienstleister mit der Einziehung der offenen Rechnung beauftragt. Bezahlen Sie lediglich die Hauptforderung, werden die beanspruchten Gebühren für das Inkassoservice gerichtlich gegen Sie durchgesetzt.


Müssen Schuldner die Inkassokosten zahlen?

Die Inkassokosten sind untrennbarer Bestandteil der offenen Forderung. Wenn ein Mahnverfahren durch Inkassodienstleister eingeleitet wird, reicht es nicht mehr aus, nur den ursprünglich geschuldeten Betrag zu leisten. Um sich von der bestehenden Geldschuld restlos zu befreien, müssen Sie den Gesamtbetrag bezahlen: sowohl die Hauptforderung als auch die Inkassokosten. Zu diesem Zeitpunkt sind Sie bereits in Verzug geraten (Lesen Sie hierzu: Wann komme ich in Verzug?) und sind gesetzlich verpflichtet, dem Gläubiger den dadurch entstandenen Verzugsschaden zu ersetzen. Hier finden Sie ausführliche Informationen zum Thema Verzugsschaden.

Hat die eCollect AG bereits Kontakt mit Ihnen aufgenommen und Ihnen die erste Inkasso-Mahnung versendet, müssen Sie nicht nur die Hauptforderung, sondern auch die angefallenen Inkassogebühren bezahlen. Die im allgemeinen Sprachgebrauch in Deutschland, Schweiz und Österreich übliche Bezeichnung für “Inkassogebühren” lautet “Inkassokosten”. Beide Begriffe werden in ihrer Anwendung gleichgesetzt. Bitte beachten Sie, dass diese sich unterschiedliche Posten abdecken:

  • die gesetzlich festgelegten Spesen des Inkassobüros
  • Entgelte für Post- und Telekommunikationsdienstleistungen - sog. Auslagenpauschale
  • Verzugszinsen

Für die Berechnung der Inkassogebühren ist es unerheblich, ob Sie die Hauptforderung an eCollect oder an den Gläubiger bezahlt haben. Ausschlaggebend für den Anspruch ist der Zeitpunkt der getätigten Zahlung.

Unterlassen Sie die Begleichung der Inkassokosten im Rahmen des vorgerichtlichen Mahnverfahrens, wird die eCollect AG den Rechtsweg beschreiten. Bei einer gerichtlichen Auseinandersetzung fallen erhebliche Zusatzkosten an, die Sie neben der geltend gemachten Forderung auch tragen müssen.


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