Wie lege ich Widerspruch gegen einen Mahnbescheid ein?
Der Widerspruch gegen Mahnbescheid ist die Möglichkeit des Schuldners, sich gegen einen Mahnbescheid zu wehren. Dies kann der Schuldner tun, wenn er die Forderung grundsätzlich anzweifelt. Für den Widerspruch hat der Schuldner nach Zustellung des Mahnbescheids 14 Kalendertage Zeit. Falls der Schuldner innerhalb dieser Frist keinen Widerspruch einlegt, wird der Mahnbescheid rechtskräftig und damit vollstreckbar. Dem Gläubiger steht nun die Möglichkeit zur Erstellung eines Vollstreckungsbescheides und damit die Einleitung der Pfändung in das bewegliche und unbewegliche Vermögen des Schuldners offen. Der Widerspruch gegen eine Forderung führt jedoch zur Durchführung des Streitverfahrens und damit zu erheblichen weiteren Kosten für den Schuldner, falls er dieses Verfahren verliert. Ein Widerspruch ist daher nur im Falle einer tatsächlich ungerechtfertigten Forderung sinnvoll!
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