Was ist „Privat Inkasso“?
Bei den Begriffen
“Privat Inkasso”
bzw.
“Inkasso privat”
handelt es sich um häufig in Internet-Suchmaschinen eingegebene Wortgruppen, welche sich von den Dienstleistungen ableiten, die Inkassounternehmen für Gläubiger erbringen. Beide Begriffe zielen dabei auf die Auftraggeber eines Inkassos ab. Während man üblicherweise bei einem Inkasso davon ausgeht, dass ein gewerblich tätiger Gläubiger ein Inkassounternehmen beauftragt, erfolgt die Beauftragung beim „Privat Inkasso“ durch eine Privatperson.
Wie erfolgt die Beauftragung eines Inkassounternehmens durch eine Privatperson?
Auch Privatpersonen steht es offen, ein Inkassobüro für den Einzug von offenen oder überfälligen Forderungen zu beauftragen. Dies erhöht die Wahrscheinlichkeit einer Zahlung erheblich und reduziert damit das Risiko einer gerichtlichen Auseinandersetzung mit dem Schuldner. Leider ist diese Vorgehensweise heutzutage auch im Privatbereich immer häufiger erforderlich. Gründe für ein sog. “Privat Inkasso” können z.B. irrtümliche Überweisungen, private Geldkredite, ausgefallene Mietzahlungen oder auch Forderungen aus privaten Dienstleistungen sein. Besonders prekär ist es hierbei, dass die Schuldner in vielen Fällen aus dem familiären Umfeld des Gläubigers kommt oder Freunde sind.
Eine Besonderheit beim Inkasso von Privatpersonen ist, dass der durch beziehungsweise über das Inkasso erwirkte Titel – diesen erhält der Gläubiger allerdings erst, wenn die Forderung tituliert wurde, das heisst ein Gericht die Forderung „zugesprochen“ hat – 30 Jahre Gültigkeit besitzt.