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  • Einzugsermächtigung

    Einzugsermächtigung Eine Einzugsermächtigung ist die Erteilung einer Erlaubnis zum Geldeinzug an einem Geschäftspartner. Ein Kunde kann zum Beispiel seinem Gläubiger die Genehmigung erteilen, den Geldbetrag von seinem Konto einzuziehen. An sich ist die Einzugsermächtigung eine Form des Lastschriftverfahrens. Bei einer Einzugsermächtigung besteht für das einziehende Unternehmen keine Zahlungsgarantie. Beteiligte bei der Einzugsermächtigung und ihre Bedeutung Beteiligte bei der Einzugsermächtigung sind das Kreditinstitut, der Kunde sowie der Verkäufer. Der Kunde erteilt dem Verkäufer eine Einzugsermächtigung, die diesen berechtigt, vom Konto des Kunden fällige Forderungen einzuziehen.

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