Recht auf Vergessenwerden (GDPR / DSGVO)
Recht auf Vergessenwerden (GDPR / DSGVO) Wird eine offene Forderung nicht beglichen, steht dem Gläubiger das Recht zu, ein Inkassounternehmen mit der Forderungsdurchsetzung zu beauftragen. Zur Einziehung der offenen Forderungen werden personenbezogene Daten seitens unserer Auftraggeber an eCollect AG übermittelt sowie durch unsere Mitarbeiter verarbeitet. Die Datenverarbeitung ist nach der aktuellen Gesetzgebung zulässig. Dabei wird sich auch mit der Anwendung der neuen Europäischen Datenschutz-Grundverordnung (EU-DSGVO / DSGVO bzw. GDPR) ab 25.