Gerichtliches Mahnverfahren
Gerichtliches Mahnverfahren Das gerichtliche Mahnverfahren – auch als amtliches gerichtliches Mahnverfahren bezeichnet – ist ein schriftliches Verfahren in Deutschland, das genauen Formvorschriften unterliegt, um offene Forderungen bei Schuldner einzutreiben. Im Inkassoprozess folgt es auf die Beantragung des gerichtlichen Mahnbescheides. Es existieren amtliche Formulare, die verwendet werden müssen bzw. ist die elektronische Übermittlung an das zuständige Mahngericht nach § 690 Absatz 3 ZPO möglich.
Registrierte Inkassodienstleister sowie Rechtsanwälte dürfen seit dem 1.