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    Gläubiger Der Begriff „Gläubiger“ (auch: “Kreditor”; englisch “creditor”, “obligee”) entstammt dem lat. „credere“ und bedeutet glauben, das heißt, er vertraut darauf, dass der Schuldner seine Leistungen rechtzeitig begleicht. Eine Leistung kann in Form einer monetären oder nicht monetären Leistung erfolgen. Monetäre Leistungen kommen im Regelfall aus Kaufverträgen, nicht monetäre Leistungen aus Dienstleistungs- oder Geschäftsbesorgungsverträgen. Rechtsgrundlage im Gläubiger-Schuldner-Vertragsverhältnis Rechtsgrundlage für das Rechtsverhältnis im Schuldrecht ist das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB). Dadurch ergibt sich eine Rechtsbeziehung zwischen Gläubiger und Schuldner – dies ist das sogenannte Schuldverhältnis.

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