Inkasso ohne Mahnung - ist dies erlaubt?
Inkasso ohne Mahnung - ist dies erlaubt? Prinzipiell ist der Versand einer Mahnung keine Voraussetzungfür die Übergabe einer Forderung ins Inkasso oder in das gerichtliche Mahnverfahren. Üblicherweise werden jedoch häufig Mahnungen oder Zahlungserinnerungen versendet um die offene bzw. überfällige Forderung zunächst kostengünstig für den Schuldner auf aussergerichtlichem Wege einzufordern. Dies ist jedoch nicht zwingend notwendig - ein Inkassokann auch ohne den vorherigen Versand einer Mahnung erfolgen, wenn die Forderung fällig ist.
Wann gerate ich in Verzug?
Wann tritt Verzug ein? Sie kommen grundsätzlich in Verzug, wenn Sie eine Rechnung nicht zum vereinbarten oder gesetzlich festgelegten Zahlungstermin begleichen und trotz einer Mahnung des Gläubigers die versäumte Zahlung nicht nachholen. Einer Mahnung bedarf es nicht immer - in den meisten heute üblichen Fällen der Rechnungstellung bzw. Zahlungabwicklung tritt der Verzug “automatisch” ein. Dann müssen Sie damit rechnen, das der Gläubiger einen Inkassodienstleister beauftragen wird. Dieser treibt die offene Forderung im Namen des Gläubigers ein.