Recht auf Vergessenwerden (GDPR / DSGVO)
Wird eine offene Forderung nicht beglichen, steht dem Gläubiger das Recht zu, ein Inkassounternehmen mit der Forderungsdurchsetzung zu beauftragen. Zur
Vorschriften der neuen Europäischen Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO)
Unter Einhaltung der Vorschriften der neuen Europäischen Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) wird eCollect AG als Inkassounternehmen nach wie vor mit der Einziehung
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