Bürgschaft
Bürgschaft Die Bürgschaft gehört zu den Personalsicherheiten, das heißt, die Sicherstellung der Forderung liegt in der zusätzlichen Bereitstellung einer Sicherheit durch eine natürliche Person begründet. Des Weiteren ist sie in ihrer rechtlichen Ausgestaltung akzessorisch, d. h. an den Bestand einer Forderung gebunden. Sie tritt in verschiedenen Formen auf. Die in der Praxis üblichen Formen sind u. a. die einfache Bürgschaft, die Ausfallbürgschaft und die modifizierte Ausfallbürgschaft. Daneben gibt es Bürgschaften, die in Form von Avalen eingesetzt werden.