Sind online geschlossene Verträge wirksam?
Sind online geschlossene Verträge wirksam? Im Zeitalter der Digitalisierung bietet das Internet eine Vielfalt an Möglichkeiten, sich einfach per Mausklick Waren zu beschaffen oder eine Dienstleistung in Anspruch zu nehmen. Auf diesem Weg kommt ein Vertrag zustande, der durch die elektronische Übermittlung von zwei inhaltlich übereinstimmenden Willensäusserungen, Offerte und Annahme, abgeschlossen wird. Der Online-Vertrag bedarf keiner Unterschrift und wird nicht auf Papier festgehalten. Er entfaltet unmittelbar rechtsbindende Wirkung für die Parteien.