Wann muss ich als Schuldner die Inkassokosten als Verzugsschaden tragen?
Wann muss ich als Schuldner die Inkassokosten als Verzugsschaden tragen? Im Geschäftsverkehr ist es üblich, dass der Gläubiger seine offene Forderung an einen Inkassodienstleister zwecks Eintreibung weitergibt. Wenn Sie sich also mit der Zahlung einer Rechnung in Verzug befinden, haben Sie die erhobenen Inkassogebühren als Verzugsschaden zu tragen. Die Kosten für den Inkassoservice werden auf den Schuldner übertragen, sofern sie als zweckmässig und erforderlich erscheinen. Die Inkassogebühren für die aussergerichtliche Geltendmachung einer Forderung fallen primär zu Lasten des Gläubigers an.