Wann gerate ich in Verzug?
Wann tritt Verzug ein? Sie kommen grundsätzlich in Verzug, wenn Sie eine Rechnung nicht zum vereinbarten oder gesetzlich festgelegten Zahlungstermin begleichen und trotz einer Mahnung des Gläubigers die versäumte Zahlung nicht nachholen. Einer Mahnung bedarf es nicht immer - in den meisten heute üblichen Fällen der Rechnungstellung bzw. Zahlungabwicklung tritt der Verzug “automatisch” ein. Dann müssen Sie damit rechnen, das der Gläubiger einen Inkassodienstleister beauftragen wird. Dieser treibt die offene Forderung im Namen des Gläubigers ein.