Bonitätsprüfung
Eine
Bonitätsprüfung
von (Neu-)Kunden findet entweder im Vorfeld der Geschäftsanbahnung mit dem Kunden statt oder – jeweils aktualisiert – im Verlauf der gesamten Geschäftsbeziehung. Unter dem Begriff „Bonität“ versteht man dabei die Zahlungsfähigkeit (und Zahlungswilligkeit) des Schuldners; damit ist im weitesten Sinne die Kreditwürdigkeit des Schuldners gemeint. Ausgedrückt wird diese Bonität des Kunden in der Regel in einem Scorewert (das dazugehörige Verfahren bezeichnet man als Credit-Scoring-Verfahren) oder einem Rating. Haupteinflussfaktor für die Bonität des Kunden sind insbesondere die Zahlungsgewohnheiten. Ergänzend können – insbesondere bei Unternehmen – die Ergebnisse aus der Analyse von betriebswirtschaftlichen Unterlagen (Bilanzen, Gewinn- und Verlustrechnungen, Betriebswirtschaftliche Auswertungen) in der Bonitätsnote Ausdruck finden.
Vorgehensweise bei der Bonitätsprüfung
Für eine Bonitätsprüfung wird nicht generell auf die gleichen Informationen zurückgegriffen und man wird unterschiedliche Anforderungen an die Menge und Qualität der Informationen stellen. Dies ist insbesondere abhängig vom Umfang des Geschäftes, das mit dem (Neu-)Kunden angestrebt wird. Bonitätsprüfungen können daher auch lediglich für ein einzelnes Geschäft erfolgen. In diesem Fall fließen in die Bonitätsnote nicht nur Daten des Kunden, sondern auch des zugrunde liegenden Geschäftes ein oder die gesamte Geschäftsverbindung mit dem Kunden wird im Hinblick auf ihre Bonität bzw. die Bonität des Kunden beurteilt. Zu Beginn der Prüfung steht die Absicht, dass beide Parteien miteinander eine Geschäftsverbindung aufbauen bzw. eine bereits bestehende Geschäftsverbindung intensivieren möchten. Auf dieser Basis wird man sich über die auszutauschenden Informationen einigen. Zunächst wird es um Informationen gehen, die direkt vom Kunden erhältlich sind. Diese können durch Informationen von externen Auskunfteien angereichert werden, beispielhaft sind hier „Schufa“ oder „Bürgel“ zu nennen. Diese Dienstleister stellen im Regelfall jedoch nur Informationen von großen Unternehmen im wünschenswerten Umfang zur Verfügung. Natürlich können auch Individualanalysen beauftragt werden. Diese sind aber recht kostspielig und hier muss sich der Auftraggeber fragen, ob Kosten und Nutzen im Hinblick auf die Gewinnmarge des zu erwartenden Geschäftes in einem gesunden Verhältnis zueinander stehen. Nach der Recherche der notwendigen Informationen folgen die Analyse und Bewertung dieser Informationen. Letztlich muss der Gläubiger dann noch seine persönliche Bewertung dieser Informationen einbringen. Denn abseits von allen Zahlen ist es unabdingbar, die Person des Partners zu beurteilen. Da diese persönlichen Kenntnisse jedoch in der Regel dem Gläubiger vorenthalten sind, kann nur er diese Aufgabe und Rolle wahrnehmen.
Konsequenzen aus der Bonitätsprüfung
Konsequenzen aus der Bonitätsprüfung können vielfältiger Natur sein. Der schlimmste Fall würde sein, aus der Bonitätsprüfung heraus die Geschäftsverbindung mit dem Kunden zu beenden bzw. diese gar nicht erst einzugehen. Im günstigsten Fall erfolgt die Intensivierung der Geschäftsverbindung mit dem Kunden bzw. die Rekrutierung von Neukunden. In der Praxis wird sich die Entscheidung immer zwischen diesen beiden Extremen bewegen. Praktische Auswirkung hat das Ergebnis der Bonitätsprüfung insbesondere für Entscheidungen über Zahlungsfristen und Zahlungskonditionen (Vorkasse, Nachnahme, Lieferung auf Rechnung) sowie Lieferfristen und Lieferkonditionen. Bei größeren Geschäften kann auch der Einsatz von Garantien oder Bürgschaften – je nach Ergebnis der Bonitätsanalyse – vom Scoring des Kunden abhängig gemacht werden.
Quellen & externe Links:
http://wirtschaftslexikon.gabler.de/Definition/bonitaetspruefung.html