Fälligkeitsdatum
Unter dem Fälligkeitsdatum versteht man den Tag an dem eine Forderung rechtlich durchsetzbar wird. Das Fälligkeitsdatum ergibt sich entweder aus den zwischen Gläubiger und Schuldner vereinbarten Vertragskonditionen (z.B. bei Dauerschuldverhältnissen) oder aus der Rechnung selbst.
Das Fälligkeitsdatum der Rechnung ist jedoch nicht der letzte Tag der Zahlungsfrist. Räumt ein Gläubiger dem Schuldner eine Zahlungsfrist von zehn Tagen ein, so hat der Schuldner ab dem Fälligkeitsdatum zehn Tage Zeit, die Rechnung einzuzahlen. Steht jedoch auf der Rechnung “zahlbar bis zum …” so ist dieses Datum massgebend. Mit Erreichen des Fälligkeitsdatums kann eine Forderung ggf. auch auf juristischem Wege geltend gemacht werden. Sollte in einer Rechnung kein Fälligkeitsdatum aufgeführt sein wird eine Forderung in jedem Fall mit dem Versand einer Mahnung oder Zahlungserinnerung fällig. In den meisten Fällen ist der Versand einer Mahnung jedoch keine Voraussetzung für den Eintritt der Fälligkeit einer Forderung. Weitere Informationen finden Sie hier: Inkasso ohne Mahnung – ist dies erlaubt?