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Forderungsgrund

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Helene Mueller
eCollect Communication team

Inhaltsverzeichnis

  • Weshalb muss ich den Forderunggrund angeben?

Unter dem Forderungsgrund versteht man die eindeutige Beschreibung der einer Forderung zugrunde liegenden Leistung. Der Forderungsgrund ist eine in Deutschland, Österreich und der Schweiz gesetzlich geforderte Information für die Einziehung offener Forderungen. Beispiele: “Einkauf bei meinshop.de”; “Inanspruchnahme Premiumhosting-Paket bei meinwebhoster.de”; “Trockenbauarbeiten Max Mustermann”


Weshalb muss ich den Forderunggrund angeben?

Die Angabe des Forderungsgrundes ist für die Einziehung einer offenen Forderung in vielen Ländern gesetzlich (z.B. in Deutschland nach dem “GguG - Gesetz gegen unseriöse Geschäftspraktiken”) vorgeschrieben. Die Information gibt dem Schuldner die Möglichkeit die Forderung zuzuordnen und auf ihre Berechtigung zu prüfen. Spätestens im gerichtlichen Mahnverfahren ist die Angabe des Forderungsgrundes erfolgsentscheidend und daher ein wichtiger Bestandteil das Datensatzes bei Überstellung einer Inkassoakte an eCollect.

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