Geldeintreiber
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Oftmals werden Inkassounternehmen als
“Geldeintreiber”
bezeichnet. Doch hier tut man der Branche unrecht. Inkassounternehmen tragen wesentlich zur Stabilisierung der wirtschaftlichen Situation der meisten Unternehmen, und damit der Volkswirtschaft insgesamt bei. Seriöse Inkassounternehmen erkennt man in Deutschland daran, dass sie über eine über eine staatliche Genehmigung zur Ausübung dieser Rechtsdienstleistung verfügen. Diese Genehmigung wird durch verschiedene deutsche Amtsgerichte erteilt und ist an verschiedene Bedingungen geknüpft. Zum Beispiel benötigt ein in Deutschland tätiges Inkassounternehmen Mitarbeiter mit anerkanntem Sachverstand (sog. kundige Personen) und verschiedene Versicherungen. Sobald die Genehmigung als Rechtsdienstleister im Bereich Inkasso erteilt wurde, wird das Unternehmen im sogenannten Rechtsdienstleistungsregister eingetragen. Pro Jahr realisiert die seriöse Inkassowirtschaft rund 5 Milliarden Euro an unbezahlten Forderungen für ihre Auftraggeber.
Ruf von Inkassounternehmen
Der Ruf von Inkassounternehmen ist oftmals nicht der beste, manchmal ist in diesem Kontext die Rede von “Geldeintreibern”. Letztendlich ist das Inkasso jedoch eine seriöse Tätigkeit. Inkassounternehmen sichern die berufliche Existenz von Gläubigern und tragen so zu einer Stabilisierung der Volkswirtschaft bei. Auch sorgen Inkassounternehmen für Preisstabilität, denn bei einer hohen Quote an Zahlungsausfällen würden sich sonst mittel- bis langfristig die Preise erhöhen. Darüber hinaus ist es Ziel von Inkassounternehmen, die weitere Zusammenarbeit zwischen Gläubiger und Schuldner zu ermöglichen.
Kosten des Inkassos gehen zu Lasten der Schuldner
Ein weiteres Merkmal dafür, dass die Bezeichnung „Geldeintreiber“ für Inkassounternehmen nicht zutrifft, ist die Kostenverteilung im Rahmen des Inkasso. Für den Gläubiger ist die Tätigkeit eines Inkassounternehmens vollkommen kostenlos. Wirtschaftliche Interessen stehen damit für das Inkassounternehmen nicht im Vordergrund. Die Kosten für die Dienstleistung muss der Schuldner tragen. Da in der Praxis sonst die Gläubiger in Form von Kosten oftmals in Vorleistung gehen müssen, nimmt die Inkassowirtschaft ihren Kunden damit ein wesentliches Risiko ab. Seriöse Inkassounternehmen orientieren sich bei der Berechnung ihren Gebühren an der anwaltlichen Gebührenordnung. Eine feste Preisstaffelung existiert nicht. Die Kosten sind in der Regel abhängig von der Höhe der Forderung und dem Aufwand, den die Betreibung mit sich bringt, sind jedoch in Deutschland durch das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) und das Gesetz gegen unseriöse Geschäftspraktiken (GguG) geregelt. Der Inkassodienstleister hat neben den Kosten für Mitarbeiter und Infrastruktur u.a. Kosten für die Kontoführung, den Schriftverkehr, die Nutzung der Medien zur Betreibung und Drittkosten, z.B. wenn Auskünfte über den Schuldner eingeholt oder Ermittler eingeschaltet werden müssen, zu refinanzieren.
Unterscheidung zwischen Geldeintreibern und Inkassounternehmen
Geldeintreiber versuchen mit eher rüden Methoden, offene Forderungen einzutreiben und halten sich hierbei oftmals auch nicht an die entsprechenden Gesetzesvorschriften. Umgangssprachlich spricht man in diesem Zusammenhang oft vom sogenannten „Russeninkasso“. Geldeintreiber bewegen sich am Rande der Legalität und scheuen auch nicht vor dem Einsatz körperliche Gewalt zurück, um den Schuldner zur Bezahlung zu bewegen. Erwähnt seien in diesem Zusammenhang Nötigung, Körperverletzung und Erpressung. Seriöse Inkassounternehmen hingegen zeichnen sich durch Transparenz und Gesetzestreue aus. Die Dienste von Inkassounternehmen sind somit deutlich von jenen der genannten Geldeintreiber zu unterscheiden. Dies zeigt sich schon an den Zulassungsvoraussetzungen für Inkassounternehmen: Betreiber von Inkassounternehmen müssen strafrechtlich unbelastet sein und sich einer Überprüfung ihrer wirtschaftlichen Situation unterziehen. Darüber hinaus nehmen seriöse Inkassounternehmen auch nicht jeden Auftrag an. Stellt sich bei der Vorabprüfung der Forderung heraus, dass Zweifel an der Richtigkeit bestehen, wird ein seriöses Inkassounternehmen die Betreibung ablehnen. Ziel ist es, im Sinne des Schuldners zu agieren. Inkassounternehmen versuchen, einen Interessenausgleich herbeizuführen und für den Schuldner und den Gläubiger die beste Lösung zu finden. Der BDIU e.V. hat zur Betreibung von Forderungen Regeln („10 Prüfsteine“) festgelegt. Sollte sich ein Inkassounternehmen nicht an diese Regeln halten, so muss es mit entsprechenden Sanktionen rechnen.
Quellen und externe Links:
http://www.rechtsdienstleistungsregister.de