Schuldner
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Neben dem Gläubiger ist der Schuldner (auch “Debitor” oder “Restant”; englisch: “debtor”, “debitor”, “obligor”) der zentrale Vertragspartner im kaufmännischen Geschäft. Er steht für die Vertragsverpflichtungen ein und ist verantwortlich für die Erbringung der rechtzeitigen Gegenleistung in einem Geschäftsvorgang.
Gegenleistungen und ihre Formen
Gegenleistungen sind im Regelfall monetärer Art. Der Schuldner ist dazu verpflichtet, innerhalb der vorgegebenen Zahlungsfrist seine Leistungen zu bewirken, das heißt, die Zahlung vorzunehmen. Veranlasst er dies nicht, kommt er mit Fälligkeit der Forderung beziehungsweise spätestens mit der ersten Mahnung in Verzug.
Bonität des Schuldners
Bei der Zusammenarbeit des Gläubigers mit dem Schuldner spielt die Bonität des Schuldners eine zentrale Rolle. Sie gibt Auskunft über die Kreditfähigkeit und Kreditwürdigkeit des Schuldners und insbesondere auch über seine Liquidität. Im Regelfall erfolgt die Beurteilung der Bonität des Schuldners durch Rating- oder Scoringmodelle, die entweder Kreditinstitute selbst anwenden oder sich externer Ergebnisse von Ratingdienstleistern bedienen. Für den Schuldner gilt die einfache Regel: Je besser die Bonität – das heißt, je besser die Rating- bzw. Scoringnote ist – desto besser sind die Kreditkonditionen bei der Bank und die Zahlungsbedingungen beim Lieferanten (dem Gläubiger).
Zahlungsausfall des Schuldners
Der (komplette) Zahlungsausfall des Schuldners ist aus Sicht des Gläubigers der „Worst Case“ und auch aus Sicht des Schuldners nicht erstrebenswert. Als Nachteile aus Sicht des Gläubigers sind die im Regelfall deutlich zu geringen Erlösquoten bei einer Verwertung zu nennen. Aus Sicht des Schuldners ist als Nachteil insbesondere die Verschlechterung der Bonitätsnote im Hinblick auf zukünftige kaufmännische Aktivitäten zu nennen. Daher sollte es auch im Interesse des Schuldners sein einen (kompletten) Zahlungsausfall nach Möglichkeit zu vermeiden, indem vorhandene Risiken frühzeitig erkannt werden und der Schuldner die Gespräche mit dem Gläubiger sucht.
Eine Alternative: der Vergleich
Eine Alternative zur Liquidation ist der Vergleich als ein Abkommen zwischen einem in Zahlungsschwierigkeiten geratenen Schuldner und seinen Gläubigern. Es geht darum, durch Zugeständnisse der Gläubiger ein lebensfähiges Unternehmen (im Firmenkundenbereich) bzw. den Schuldner selbst (im Privatkundenbereich) vor dem „Zusammenbruch“ zu bewahren und dadurch die finanzielle Gesundung herbeizuführen. Der Vergleich kann entweder außergerichtlich auf Basis eines formlosen Stundungs- oder Erlassvergleiches ohne öffentliche Bekanntmachung und damit ohne Imageverlust zwischen Gläubiger und Schuldner vereinbart werden oder es kommt zum gerichtlichen Vergleich. Der gerichtliche Vergleich beginnt auf Antrag des Schuldners, in dem dieser einen Vergleichsvorschlag vorlegt. Das Gericht entscheidet dann über die Eröffnung des Vergleichsvertrages und trägt den Vergleich in das Handelsregister ein. Ein Vergleichsverwalter wird auf Kooperationsbasis zwischen Gläubiger und Schuldner bestimmt und zu einem gerichtlichen Vergleichstermin wird über den Vergleichsvorschlag abgestimmt. Dieser Vergleichstermin hat zum Ziel, dass beide Parteien sich über die offenen Forderungen einigen und eine Lösung herbeigeführt wird.
Quellen & externe Links: