Vollstreckungsbescheid

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Helene Mueller
eCollect support team

Der Vollstreckungsbescheid steht am Ende eines Mahnverfahrens. Wenn sämtliche Bemühungen des Gläubigers – auch außergerichtlicher Art – bzw. auch die Bemühungen des beauftragten Inkassounternehmens erfolglos waren, eine Einigung zwischen Schuldner und Gläubiger herbeizuführen, wird auf Grundlage eines Mahnbescheides auf Antrag ein Vollstreckungsbescheid vom Gericht erlassen. Ein Schuldner sollte mit allen Mitteln versuchen, einen Vollstreckungsbescheid zu verhindern, da er für seine Bonität weitreichende Folgen hat und dreißig Jahre lang gültig ist. Dies resultiert daraus, dass der Mahnbescheid die Verjährung der Forderung aufhebt.

Wie kann ein Vollstreckungsbescheid verhindert werden?

Im Rahmen einer Auseinandersetzung zwischen Gläubiger und Schuldner im Hinblick auf offene Forderungen kann es immer wieder zu unterschiedlichen Auffassungen über die Existenz bzw. Werthaltigkeit einer Forderung kommen. Auch kann der Schuldner durch persönliche Schicksalsschläge in wirtschaftliche Probleme und damit in Zahlungsrückstand geraten. Nicht selten kommt es vor, dass eine Zahlungsunwilligkeit auf Seiten des Schuldners besteht. Unabhängig vom Hintergrund sollte es das Interesse jedes Schuldners sein, sobald es Schwierigkeiten im Zusammenhang mit Forderungen gibt, den Kontakt mit dem Gläubiger zu suchen und eine (außergerichtliche) Lösung herbeizuführen.

Wie erhalte ich als Gläubiger einen Vollstreckungsbescheid?

Der Mahnbescheid stellt die Vorstufe zum Vollstreckungsbescheid dar. Um in den Besitz eines Vollstreckungsbescheids zu kommen, muss der Gläubiger einen Antrag auf Erstellung eines Vollstreckungsbescheids beim zuständigen Mahngericht stellen. Das Gericht stellt dann – je nach Wunsch des Gläubigers – den Vollstreckungsbescheid entweder dem Gläubiger selbst oder direkt dem Schuldner zu. Auch kann der Gläubiger den Bescheid selbst zustellen oder er beauftragt einen Gerichtsvollzieher damit. Gerade die letzte Variante wird in der Praxis oftmals gewählt, da dies unter Umständen die Zahlungswilligkeit des Schuldners erhöhen kann.

Welche Folgen hat ein Vollstreckungsbescheid für den Schuldner konkret?

Mit dem Vollstreckungsbescheid kann direkt vor Ort vollstreckt werden, das heißt, der Gerichtsvollzieher kann direkt in das bewegliche und unbewegliche Vermögen vor Ort pfänden. Auch eine Taschenpfändung ist auf Basis eines Vollstreckungsbescheids möglich. Dies erfolgt auch vor Rechtswirksamkeit des Vollstreckungsbescheides, den er innerhalb von zwei Wochen nach Zustellung erlangt, sofern der Schuldner nicht widerspricht. Dies sind die unmittelbaren Folgen eines Vollstreckungsbescheids. Als langfristige Folgen wird dieser negative Auswirkungen auf die Bonität des Schuldners haben. Entsprechende Werte – wie beispielsweise der SCHUFA-Scorewert – werden durch den Vollstreckungsbescheid deutlich negativ beeinflusst. Damit wird das weitere Agieren des Schuldners im Geschäftsleben eingeschränkt. Neue Verträge, Darlehensaufnahmen oder Kontoeröffnungen werden im Regelfall von den zukünftigen Vertragspartnern abgelehnt werden.


Quellen & externe Links:

http://dejure.org/gesetze/ZPO/699.html
 

http://www.juraforum.de/lexikon/vollstreckungsbescheid
 

http://www.rechtslexikon.net/d/vollstreckungsbescheid/vollstreckungsbescheid.htm
 


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